Bebauungsplan Gartenstraße
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Achberg als Satzung beschlossene Bebauungsplan "Gartenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, jeweils in der Fassung vom 08.10.2018, wurden durch Bekanntmachung vom 03.04.2019 rechtsverbindlich.
Mit Beschluss vom 12.09.2023 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan geändert, um auf zwei Baufenstern im Bereich der Straße "Am Fuchsacker" Geschosswohnungsbau zu ermöglichen, u.a. für soziale Wohnzwecke bzw. die Unterbringung von Geflüchteten. Diese Neufassung ist durch Bekanntmachung vom 27.10.2023 ab dem 10.11.2023 rechtsverbindlich.
Mit Beschluss vom 20.06.2024 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für eine 1. Erweiterung des Bebauungsplans "Gartenstraße" gefasst und zugleich eine Veränderungssperre hierfür beschlossen.Der Geltungsbereich des Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan. Am 26.03.2026 hat der Gemeinderat diue Verlängerung der Veränderungssperre bis zum 30.06.2027 beschlossen.