Bebauungsplan Wolfsgrube

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Achberg bereits als Satzung beschlossene Bebauungsplan "Wolfsgrube" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, jeweils in der Fassung vom 11.03.2019 wurden durch Bekanntmachung vom 27.06.2019 rechtsverbindlich. Aufgrund von redaktionellen Unstimmigkeiten bezüglich der Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl von Wohnungen in Wohngebäuden war eine klarstellende Korrektur erforderlich. Diese erfolgte in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg im Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (ergänzendes Verfahren).

Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat am 23.06.2022 für das Gebiet den geänderten Bebauungsplan "Wolfsgrube" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu jeweils in der Fassung vom 21.02.2022 als Satzung beschlossen.


  • Gemeindeverwaltung Achberg
  • Kirchstraße 9
  • 88147 Achberg
  • Telefon: 08380 98141-0