Informationen zur Grundsteuerreform

Anfang des Jahres sind allen Grundstücksbesitzern in der Gemeinde Achberg mit den Grundsteuerbescheiden auch ein Hinweisblatt mit wichtigen Informationen zur neuen, ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuer zugegangen.

Wichtig in diesem Zusammenhang für alle Grundstücksbesitzer ist: Sie sind verpflichtet, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eine digitale Feststellungserklärung abzugeben. Diese dient der Finanzbehörde als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025. Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer ist das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz.

Die Finanzämter legen großen Wert auf eine digitale Abwicklung über ELSTER. Sofern Sie keinen Zugang zum Internet haben, holen Sie sich bitte bei Bekannten, Verwandten oder Nachbarn Unterstützung. Papiervordrucke können im äußersten Notfall beim Finanzamt abgeholt werden.

Grundlage für die Berechnung ist der Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ergibt. Die Bodenrichtwerte wurden durch die jeweiligen Gutachterausschüsse der Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2022 festgelegt. Die Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet Achberg wurden am 30. Mai 2022 beschlossen und am 28. Juni 2022 auf der Homepage der Stadt Wangen bekannt gemacht. Seit 1. Juli 2022 sind die Bodenrichtwerte über das landesweite Portal unter www.grundsteuer-bw.de bzw. das Bodenrichtwertsystem des Landes Baden-Württemberg abrufbar. Gleichzeitig können Sie die Bodenrichtwertkarten unter https://www.wangen.de/buerger/leben-in-wangen/bauen-und-wohnen/gutachterausschuss auch direkt beim Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu einsehen. Der Grundsteuerwert wird dann wiederum mit einer Steuermesszahl multipliziert. Bis zu diesem Punkt sind die Finanzämter bei der Berechnung der Steuer zuständig.

Erst wenn die Gemeinde Achberg die Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet vom Finanzamt erhalten hat, kann der neue Hebesatz für die Grundsteuer festgelegt werden. Die Städte und Gemeinden werden die Hebesätze so festsetzen, dass jeweils das gesamte Grundsteueraufkommen in Summe ab 2025 der Summe aus dem Vorjahr (bisherige Grundsteuer) entspricht. Im Einzelnen kann sich die Grundsteuer je nach Grundstück erheblich verändern. Diese Änderungen sind jedoch vom Gesetzgeber so gewünscht / beabsichtigt.

Ziel des neuen Verfahrens ist es, eine aktualisierte und gerechtere Steuerfestlegung zu erhalten. Diese Forderung wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erhoben. Der Gesetzgeber war damit in der Pflicht, ein neues Vorgehen für die Grundsteuerberechnung zu entwickeln. Nach dem bisher geltenden Verfahren wird die Grundsteuer auf der Basis von Einheitswerten berechnet, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den Ländern der ehemaligen DDR aus dem Jahr 1935 stammen. Die Richter waren der Meinung, dass diese Werte bei der Berechnung der Grundsteuer die tatsächliche Entwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Erklärtes Ziel ist also nicht, durch das neue Verfahren mehr Geld in die öffentlichen Kassen zu spülen, sondern die Zahlungen gerechter zu verteilen.

Antworten auf viele Fragen der Neufestlegung finden Sie auf der offiziellen Seite zur Grundsteuerreform www.grundsteuer-bw.de oder auf dem Flyer des Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg.

Es ist unser gemeinsames Ziel, Ihnen bei diesem komplexen Thema einen annähernd reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.


  • Gemeindeverwaltung Achberg
  • Kirchstraße 9
  • 88147 Achberg
  • Telefon: 08380 98141-0