Bürgerservice

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Mitarbeiter
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Mitarbeiter
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf
  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

keine

Rechtsbehelf
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Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges
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Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

  • Gemeindeverwaltung Achberg
  • Kirchstraße 9
  • 88147 Achberg
  • Telefon: 08380 98141-0