Bürgerservice
Abfall und Müll entsorgen
Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
Seit 2020 regelt das Landratsamt Ravensburg zentral für alle Gemeinden die Müllbeseitigung. Das Abfallwirtschaftsamt kümmert sich um alle Belange zum Thema Abfall. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch unter 0751/ 85- 2345 allgemeine Fragen oder 0751/ 85-2360 Fragen zum Gebührenbescheid.
Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden vom Landratsamt zuviel bezahlte Müllgebühren teilweise zurückerstattet.
Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Müllarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte). Auskünfte erteilt das Landratsamt Ravensburg.
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Im Landratsamt Ravensburg erfahren Sie, welche Behältergröße Sie verwenden müssen und Sie Ihre Mülltonne geliefert bekommen.
keine
Die Müllgebühren können Sie auf der Homepage des Landratamtes Ravensburg nachlesen. Die Gebühr für einen zusätzlichen Müllsack beträgt 8,00 €. Dieser kann bei der Gemeinde Achberg gekauft werden.
keine
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger)
- örtliche Abfallgebührensatzung