Bürgerservice

Coronainformationen

Was ist bei einem positiven PCR Ergebnis zu tun

Was tun bei einem positiven Coronatest?

Das Gesundheitsamt kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht mehr sofort mit jeder positiv getesteten Person Kontakt aufnehmen. Die Gemeinde verschickt im Regelfall so schnell als möglich ein Informationsschreiben - auch hier kann es bei vielen gleichzeitigen Fällen aber zu Verzögerungen kommen.

Darum geben wir Ihnen hier folgende wichtigen Erstinformationen:

Begeben Sie sich unverzüglich in Quarantäne.

Wenn Sie "nur" ein positives Schnelltestergebnis haben lassen Sie bei Ihrem Hausarzt oder in einem Testzentrum einen PCR-Test zur Bestätigung machen.

Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen und andere Personen, mit denen Sie längeren persönlichen Kontakt hatten, damit auch diese sich testen lassen können. Achtung: Aus Kapazitätsgründen besteht derzeit kein Anspruch auf einen PCR-Test!

Wenn Sie sich krank fühlen und Symptome entwickeln nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt auf.

Auf unserer Homepage finden Sie Merkblätter mit detaillierten Informationen:

Mein Schnelltest ist positiv - was muss ich tun?

Mein PCR-Test ist positiv - was muss ich tun?

Wer muss in Quarantäne?

Wer selbst positiv getestet ist - egal ob mit Schnelltest oder PCR-Test

Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt lebt - außer man ist geboostert, frisch geimpft oder frisch genesen (jeweils max. 3 Monate zurück).

Andere Kontaktpersonen nur, wenn das Gesundheitsamt oder die Gemeinde eine Quarantäne ausdrücklich angeordnet haben.

Für Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und ähnliche bestehen Sonderregelungen, wenden Sie sich hier bitte unmittelbar an die Einrichtung.

Wie lange dauert die Quarantäne?

Im Regelfall 10 Tage

Eine Freitestung ist sowohl für positiv Getestete als auch für Haushaltsangehörige am 7. Tag nach dem Ausgangstest möglich, und zwar sowohl mit einem Schnelltest in einer zertifizierten Teststation oder mit einem PCR-Test.

Schülerinnen und Schüler können sich bereits ab dem 5. Tag freitesten, weil Sie in der Schule ja einer regelmäßigen Testung unterliegen.

Auf unserer Homepage finden Sie eine Übersicht zur Quarantänedauer.

Wie komme ich an eine Quarantänebescheinigung für meinen Arbeitgeber?

Im Normalfall gibt es inzwischen keine Quarantänebescheide mehr, sondern Sie stehen direkt kraft Gesetzes unter Quarantäne.

Wenn Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat benötigen Sie ohnehin keine Quarantänebescheinigung, Sie erhalten dann automatisch die gesetzliche Lohnfortzahlung.

Wenn Sie ohne Symptome in Quarantäne waren können Sie formlos per Mail an info@achberg.de bei der Gemeinde eine Quarantänebescheinigung beantragen und Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Wenn Sie sich haben vorzeitig freitesten lassen fügen Sie bitte unbedingt Ihr negatives Testergebnis bei.


  • Gemeindeverwaltung Achberg
  • Kirchstraße 9
  • 88147 Achberg
  • Telefon: 08380 98141-0