Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Baind" Gewerbegebiet und den örtlichen Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Baind" Gewerbegebiet und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 03.05.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteiles "Baind" und umfasst folgende Grundstücke: der Flst.-Nr. 1404/2 (Teilfläche), 1404/6, 1404/7, 1404/8, 1404/9, 1404/10, 1404/13. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der naturschutzfachliche Ausgleich wird über den Zukauf von Ökopunkten erfolgen.

Der Entwurf mit Begründung (Planteil - Textteil) in der Fassung vom 03.05.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 30.05.2023 bis 03.07.2023 im Rathaus der Gemeinde Achberg (Kirchstr. 9, 88147 Achberg) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.05.2023 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Homepage der Gemeinde unter www.achberg.de > Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachung eingesehen werden:

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht (als Teil des Textteils, Seite 30 ff.) in der Fassung vom 03.05.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.02.2022 per WebEx Konferenz (Online) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidium Tübingen (ohne Anmerkungen), des Regierungspräsidium Stuttgart (zu Kulturdenkmalen und Hinweisen zu archäologischen Funden), des Landratsamtes Ravensburg mit Anlage mit den Themenbereichen Naturschutz (zum artenschutzrechtlichen Verstößen, zu Relevanzbegehungen, zur möglichen Beeinträchtigung der Streuobstbaumreihe, zum noch nicht erfolgten Ausgleich und zum time-lag der Ausgleichsmaßnahmen), Immissionsschutz (zu Gewerbelärmimmissionen auf die Wohnnutzung und Verkehrslärmimmissionen) Oberflächengewässer (zu Oberflächengewässern im Plangebiet, zum Oberflächenabfluss durch Neuversiegelung, zur Schaffung von Versickerungsflächen bzw. Rückhalteräumen, zur Starkregenrisikovorsorge), Bodenschutz (zu Auswirkungen auf den Boden und Wirkungsgefüge, zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen, zur Vorbildfunktion öffentlicher Planungsträger, zu Grünflächen mit Pflanzgeboten, zum Maß der Bodenversiegelung, zur Aufschüttung, zum Retentionsbecken, zum Umgang mit überschüssigem Boden, zu, Schutz des Bodens), Altlasten (ohne Anregungen), Abwasser (zur Versickerung zur Niederschlagsbeseitigung, zur Dimensionierung und Gestaltung der Sickeranlage, zum Einbau einer Zisterne, zur Entwässerungskonzeption, zu belastetem Niederschlagswasser, zur Bemessung der Schmutzwasserkanalisation, zur Einleitung in einen Vorfluter, zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes, zur modifizierten Entwässerung, zur Naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung, zur Versickerung von Metalldächern, zu Dachinstallationen, zur Aufführung alternativer Materialien) und Grundwasser (zu den Belangen der Wasserversorgung, zur wasserversorgungstechnischen Erschließung, zum Grundwasserschutz, zu Erdaufschlüssen, zur Grundwasserbenutzung, zu Hinweisen im Bebauungsplan, zur unvorhergesehenen Erschließung von Grundwasser) und des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik, zum Boden, zu mineralischen Rohstoffen, zum Grundwasser, zum Bergbau, zum Geotopschutz und mit allgemeinen Hinweisen). Außerdem Stellungnahmen der Stadtwerke LIndau sowie des Regionalen Planungsverbandes Bodensee-Oberschwaben.
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 10.01.2023, ergänzt am 24.03.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten insb. Die Artengruppen, Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
  • Geotechnischer Kurzbericht zur "Erweiterung Produktions- und Lagerhalle" der Fa. Baugrund Süd weishaupt gruppe Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 02.05.2023 (zur Untersuchung der Untergrundverhältnisse im Bereich der geplanten Neubauten).
  • Bemessung von Rückhalteräumen im Näherungsverfahren nach Arbeitsblatt DWA-A 117 der Zimmermann Ingenieurgesellschaft mbH (Berechnungen zum Rückhalteraum Retentionsbecken GE Baind).
  • rechtskräftiger Bebauungsplan "Baind" Gewerbegebiet mit Fassungsdatum vom 29.01.2009, rechtskräftig am 28.04.2009: Textfassung - Planfassung - Grünordnungsplan

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem DSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Achberg, den 19.05.2023

Tobias Walch
Bürgermeister

Lageplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans Baind Gewerbegebiet


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  • Kirchstraße 9
  • 88147 Achberg
  • Telefon: 08380 98141-0