Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gartenstraße"

Auf Grund von §§ 14, 17 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Achberg am 26.03.2026 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:

1. Die am 20.06.2024 beschlossene und am 11.07.2024 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gartenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wird um ein Jahr verlängert.

2. Diese Satzung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.

Hinweis nach § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Achberg geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Achberg, den 27.03.2026

Tobias Walch
Bürgermeister


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