Neufassung der Hundesteuersatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 die beigefügte vollständige Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Höhe der erhobenen Hundesteuer sowie die Neufassung der Befreiungstatbestände. Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Achberg, den 04.12.2024
Tobias Walch, Bürgermeister