Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für die Gemeinde Achberg für das Kalenderjahr 2023

Ebenfalls wird die Hundesteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Hundesteuerbescheid zugegangen wäre. Die Gemeindeverwaltung Achberg macht hinsichtlich der Hundesteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2023 von dieser Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch und setzt hiermit – vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides 2023 in individuellen Fällen – die Hundesteuer für das Jahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest. Diejenigen Hundesteuerpflichtigen, die keinen Hundesteuerbescheid 2023 erhalten, haben im Kalenderjahr 2023 die gleiche Hundesteuer zu entrichten, wie sie zuletzt für das Jahr 2022 festgesetzt wurde. Auf den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Hundesteuerbescheide wird ausdrücklich hingewiesen. Die Hundesteuer wird – vorbehaltlich einer anderen Regelung – zu einem Vollen ihres Jahresbetrages – am 15. Februar 2023 fällig.

Diese öffentliche Hundesteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Achberg, Kirchstr. 9, 88147 Achberg erhoben werden.

Hinweise:

  • Bei Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Achberg ist die Steuer trotzdem fristgemäß zu entrichten.
  • Für die durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzte Hundesteuer ergehen keine weiteren Zahlungsaufforderungen.
  • Die Forderungen, für die ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden zu den Fälligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung (IBAN und BIC) mit der entsprechenden Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID DE 5400000000397958 der Gemeinde Achberg abgebucht.
  • Bei Zahlungsverzug muss die Gemeindeverwaltung ohne vorherigen Hinweis Mahngebühren und Säumniszuschläge erheben.

Achberg, den 08.12.2022

gez.

Tobias Walch
Bürgermeister


  • Gemeindeverwaltung Achberg
  • Kirchstraße 9
  • 88147 Achberg
  • Telefon: 08380 98141-0