Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Siberatsweiler
Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Siberatsweiler" beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:
Fl.-Nrn. 765/1 (Teilfläche), 766 (Teilfläche), 802/5 (Teilfläche), 806, 806/2, 806/4, 810 (Teilfläche), 810/1, 811/3, 813 (Teilfläche), 814/1 (Teilfläche), 817 (Teilfläche), 819/1, 819/2, 819/3 (Teilfläche), 821/8, 821/10 (Teilfläche), 821/11, 821/12 (Teilfläche), 821/13, 833/1, 834, 834/1, 834/2, 834/3, 834/4, 834/5, 834/6, 834/7, 834/8, 835/2 (Teilfläche), 835/4 (Teilfläche), 850/1 (Teilfläche, 866, 867/3 (Teilfläche), 867/4, 879/6, 879/7 (Teilfläche), 879/9, 881 (Teilfläche), 881/1, 882/1 (Teilfläche), 882/2 (Teilfläche), 883/4 Teilfläche 885/38, 885/39 (Teilfläche), 897, 898/1 (Teilfläche), 901 (Teilfläche), 907 (Teilfläche), 1337 (Teilfläche).
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich zur Deckung des Wohnbedarfes unter Berücksichtigung der Ortsentwicklung/Ortsrandgestaltung
- Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
- Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
- Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Achberg, den 14.02.2022
Tobias Walch
Bürgermeister