Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Feuerwehr" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Liebenbergstraße" sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

1.       Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehr" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Liebenbergstraße" beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nordwestlich des Hauptortes "Esseratsweiler" zwischen den Sportanlagen und der Fa. Lindauer DORNIER GmbH und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/54.

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" zur Errichtung eines neuen Feuerwehr-Standortes
  • Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen Feuerwehrinfrastruktur und Gewährleistung einer schnellen Einsatzfähigkeit im Brand- und Katastrophenschutz
  • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

2.       Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehr" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Liebenbergstraße" außerdem die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Im Rathaus der Gemeinde Achberg (Kirchstraße 9, 88147 Achberg) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 14.01.2026 bis 13.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag 7:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich von 15:00 bis 17:30 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Achberg, den 30.12.2025

Tobias Walch
Bürgermeister

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Unterlagen:

Anschreiben Öffentlihckeitsbeteiligung

Topographische Karte

Luftbild

Flächennutzungspolan

Fragestellungen

Koordinierte Stellungnahme des Landratsamtes

Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben

Stellungnahme der Polizei


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  • Telefon: 08380 98141-0