Öffentliche Auslegung der Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024-2028
Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 die Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024-2028 beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt gem. § 36 Abs. 3 Satz des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 30.05.2023 bis einschließlich zum 07.06.2023 zu den allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Protokoll der Gemeindeverwaltung mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Achberg, den 16.05.2023
Gez.
Tobias Walch
Bürgermeister