Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes "Baind" Gewerbegebiet
Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat in seiner Sitzung am 06.10.22022 die Aufstellung 1. Änderung des Bebauungsplanes "Baind" Gewerbegebiet und der örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1404/6, 1404/7, 1404/8, 1404/9, 1404/10 und 1404/13.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Ermöglichung der betrieblichen Erweiterung durch Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes
- Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
- Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Achberg, den 13.10.2022
gez.
Tobias Walch
Bürgermeister
Lageplan zum Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Baind" Gewerbegebiet