Bekanntmachung zur Aufhebung der Satzung über die Gebührenerhebung für die künstliche Rinderbesamung
Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat am 26.03.2026 die Aufhebung der Satzung über die Gebührenerhebung für die künstliche Rinderbesamung vom 10.07.1975 mit Wirkung zum 31.12.2026 beschlossen. Gleichzeitig endet auch die Praxis der Bezuschussung von künstlichen Rinderbesamungen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Achberg, den 27.03.2026
Tobias Walch
Bürgermeister