Volksbegehren "Landtag verkleinern" - Eintragungsliste liegt ab 11.09.2024 im Rathaus aus
Die Unterschriftenliste zum Volksbegehren „Landtag verkleinern“ mit dem Ziel, das Landtagswahlgesetz in Baden-Württemberg zu ändern, liegt ab 11.09.2024 auch im Rathaus in Achberg aus.
Wer das Begehren unterstützen will, kann sich im Bürgerbüro vom 11.09.2024 bis zum 10.12.2024 in die Liste eintragen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Unterstützer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg gemeldet sein, ihren Hauptwohnsitz in Achberg haben und das Wahlrecht besitzen. Die Unterzeichnung ist ausschließlich persönlich vor Ort möglich, weil die Unterstützer von Hand unterschreiben müssen. Sie sollen einen gültigen Ausweis oder Reisepass mitbringen.
Um das Volksbegehnren weiter voran zu bringen sind landesweit mindestens 10 % der Wahlberechtigten (ca. 780.000 Menschen) als Unterstützer notwendig.
Im Kern des Volksbegehrens geht es darum, die Zahl der Abgeordneten im Landtag zu verkleinern, mindestens jedoch zu begrenzen. Dies soll durch eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von derzeit 70 auf künftig 38 erfolgen. Entsprechend ginge die Zahl der Direktmandate zurück. In der laufenden Legislaturperiode umfasst der Landtag 154 Abgeordnete.
Für den Landkreis Ravensburg betehen derzeit zwei Wahlkreise mit jeweils direkt gewählten Abgeordneten. Zukünftig gäbe es im Landkreis Ravensburg nur noch einen Wahlkreis und damit nur einen direkt gewählten Landtagsabgeordneten, analog dem Zuschnitt des Wahlkreises für die Bundestagswahl.
Die vollständige Bekanntmachung zum Volksbegehren ist unter „Bekanntmachungen“ auf unserer Internetseite abrufbar. Weitere Informationen gibt es unter anderem unter www.baden-wuerttemberg.de oder unter www.landtag-verkleinern.com.