Neuregelungen zu den Kirchenfriedhöfen in Achberg ab 01.01.2023

Der Gemeinderat hat in seiner Dezembersitzung Neuregelungen zu den beiden Friedhöfen an den Kirchen in Esseratsweile rund Siberatsweiler beschlossen.

Die Friedhofsatzung wurde geändert, um mit kleineren, frei gestaltbaren Urnengräbern auf den beiden Friedhöfen in Esseratsweiler und Siberatsweiler zukünftig entsprechend der Nachfrage eine neue Bestattungsform zuzulassen. Hierfür und für eine in den kommenden Jahren voraussichtlich nötig werdende weitere Urnengrabanlage wurden bisher anderweitig belegte oder reservierte Flächen gesperrt. Außerdem wurde festgelegt, dass auf der befestigten Fläche an der gemeinschaftlichen Urnengrabanlage nur noch für Kränze, Sträuße u.ä. abgelegt werden dürfen, anderer Grabschmuck insbesondere Figuren werden dort entfernt. Die konsolidierte Neufassung der Friedhofsatzung finden Sie hier.

Nach 6 Jahren wurden außerdem die Friedhofsgebühren neu kalkuliert. Wegen steigender Kosten und der sich verändernder Bestattungskultur müssten die Bestattungsgebühren eigentlich auf fast das Zweieinhalbfache steigen. Mit Blick auf die zu erwartenden Einnahmen der Gemeinde aus der RuheForst-Kooperation hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung eine moderatere Anpassung der Bestattungsgebührenordnung beschlossen, die eine kalkulatorische Kostendeckung in den Kirchenfriedhöfen von nur 75% vorsieht. Die Bestattungsgebühren werden sich demzufolge etwa verdoppeln, liegen dann aber immer noch relativ niedrig im Vergleich mit umliegenden Gemeinden. Die neuen Gebührenordung finden Sie hier. Außerdem haben wir eine Übersicht über die Grabnutzungsmöglichkeiten für Sie zusanmmengestellt.


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