Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebau-ungsplanes "Gartenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Achberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2023 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gartenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.06.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles "Doberatsweiler", nordwestlich der "Lindauer Straße" und wird durch die südlich gelegene "Gartenstraße" verkehrlich erschlossen. Innerhalb des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes "Gartenstraße" befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 412/12 und 412/13. Innerhalb des Änderungsbereiches der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gartenstraße" befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 401/1, 410/1, 410/2, 410/3, 410/4, 410/5, 410/6, 410/7, 410/8, 412/8, 412/9, 412/10, 412/11, 412/12, 412/13, 412/14, 412/15, 488/3, 488/5 (Teilfläche), 488/6, 488/7, 488/8, 488/9, 552 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt:
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.06.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 06.07.2023 bis 07.08.2023 im Rathaus der Gemeinde Achberg (Kirchstraße 9, 88147 Achberg) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag von 7 bis 12 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 15 bis 17:30 Uhr. Während gesetzlicher Feiertage ist das Rathaus geschlossen.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.06.2023 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.achberg.de/Aktuelles/Öffentliche-Bekanntmachung/BPä-Gartenstraße-öffentliche-Auslegung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechsel-wirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen ohne Anregungen mit Bezug auf die Stellungnahme des Regionalverbandes vom 09.05.2023, des Regierungspräsidiums Freiburg (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) zu Geotechnik, Boden, Mineralischen Rohstoffen, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz und mit allgemeinen Hinweisen, des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zur Flächeninanspruchnahme und flächeneffizienten Nutzung, zu Zielen der Raumordnung, zum Geschosswohnungsbau, zur Bauflächenausweisung, zum regionalen Grünzug, zur Eingrünung der Bebauung zur freien Landschaft, sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz, zum Naturschutz, Artenschutz, zum Streuobstbestand, Oberflächengewässer, Bodenschutz, Forst, Abwasser und Grundwasser
- rechtskräftiger Bebauungsplan "Gartenstraße" Fassung vom 08.10.2018
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Achberg, den 28.06.2023
Tobias Walch, Bürgermeister
Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Gartenstraße" mit Stand vom 15.06.2023:
Rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 2018:
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung: